Die Akademische Versammlung
Die Zusammensetzung
Wie die neben stehende Grafik zeigt, setzt sich die Akademische Versammlung aus 51 Mitgliedern der BHT zusammen.
Die Akademische Versammlung setzt sich wie folgt zusammen:
- den 19 Mitgliedern des Akademischen Senates,
- den 8 DekanInnen,
- 24 weiteren, durch Wahl bestimmten Mitgliedern der Hochschule
(8 Studierende, 4 sonstige MitarbeiterInnen, 4 akademische MitarbeiterInnen, 8 ProfessorInnen)
Daraus ergeben sich nebenstehende "Fraktionsgrö�en", wobei die DekanInnen zu der Gruppe der ProfessorInnen gezählt werden.
Die Akademische Versammlung wird von einem vierköpfigem Vorstand geleitet, dem jeweils ein Vertreter der einzelnen Mitgliedergruppen angehören. Die jeweilige Mitgliedergruppe schlägt ihren Vertreter vor, die dann von der Akademischen Versammlung bestätigt werden.
Der Vorstand wiederum, wählt aus seiner Mitte, die/den Vorsitzende(n) der Akademischen Versammlung und deren Stellvertreter(in).
Auf diesem Wege ist es durchaus möglich, das Studierende dieses Gremium leiten.
Die Aufgaben
Die Ordnung über die Neuordnung der Leitung und der zentralen Gremien der Technischen Fachhochschule Berlin (Amtliche Mitteilung, Nr. 23, Jahrgang 23, vom 28. August 2002) regelt die Aufgaben der Akademischen Versammlung in §10.
Sie wählt alle vier Jahre den Präsidenten und die Vizepräsidenten der Hochschule. (Natürlich können auch Frauen diese �mter ausüben.)
Die Akademische Versammlung kann ein Mitglied des Präsidiums durch ein konstruktives Mistrauensvotum (Abwahl bei gleichzeitiger Neuwahl eines Kandidaten) abwählen.
Es nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht des Präsidenten entgegen.
Die Akademische Versammlung entwirft und beschlie�t die Grundordnung der Hochschule, die die höchste Ordnung innerhalb der Hochschule darstellt.
Zusätzlich dazu kann die Akademische Versammlung, Stellungnahmen zu Angelegenheiten abgeben, die die Hochschule als Ganzes betreffen.
Die Sitzungen
In der Regel tagt die Akademische Versammlung einmal im Jahr, im Wintersemester um den Rechenschaftsbericht des Präsidenten entgegen zu nehmen.
Zusätzlich tagt sie in den Jahren in dem das Präsidium bzw. die Vizepräsidenten gewählt werden, in dem jeweiligen Sommersemester mindestens zwei Mal.
Das Spezielle
Die Akademische Versammlung kann mit den Stimmen von einem Drittel seiner Mitglieder für das Amt der Vizepräsidenten Wahlvorschläge abgeben.
Der Arbeitsaufwand für Studierende hält sich in Grenzen, aber in den Jahren in denen gewählt wird, wird es richtig spannend.
Quelle: AStA
