Der Akademische Senat (AS)

Die Zusammensetzung

Wie die neben stehende Grafik zeigt, setzt sich der AS aus 19 Mitgliedern der BHT zusammen.

 

Den Vorsitz führet der Präsident bzw. einer der Stellvertreter.

 

Die Aufgaben

Die Ordnung über die Neuordnung der Leitung und der zentralen Gremien der Technischen Fachhochschule Berlin (Amtliche Mitteilung, Nr. 23, Jahrgang 23, vom 28. August 2002) regelt die Aufgaben der Akademischen Versammlung in §8.

Der AS ist zu ständig für alle Dinge, die Studium und Lehre betreffen, z.B.

 

  • BeschluÃ? über Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen,
  • BeschluÃ? über die studiengangsübergreifenden Rahmenordnungen auch Grundsätze für Lehre, Studium und Prüfungen genannt (z.B. RPO II, RStOII etc.),
  • Festsetzung von Zulassungszahlen der Studiengänge (NC),
  • Stellungnahmen zu den Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge,
  • Stellungnahmen zu den Berufungsvorschlägen der Fachbereiche.

 

Desweiteren macht er Vorschläge bzw. nimmt Stellung zu Angelegenheiten, die mit Studium und Lehre nicht unmittelbar zu tuen haben, kann aber auch so manches beschlie�en, z.B.

 

  • Wahl der Mitglieder des Kuratoriums,
  • Koordinierung der Tätigkeit von Fachbereichen und sonstigen Einrichtungen der Hochschule,
  • Zweckbestimmung von Stellen für Professoren oder Professorinnen (Welcher Fachbereich erhält wieviel Professorenstellen und in welchen Fachgebieten?),
  • BeschluÃ?fassung über Hochschulentwicklungspläne (In welche Richtung soll die Hochschule sich entwickeln?) und Ausstattungspläne (Welches Labor erhält wieviel Geld?),
  • BeschluÃ?fassung über die Frauenförderrichtlinien und die Frauenförderpläne,
  • BeschluÃ?fassung über Wahlvorschläge für das Amt des Präsidenten sowie der Vizepräsidenten,
  • Regelungen über die Benutzung der Hochschuleinrichtungen (Nutzungsordnung Bibliothek, etc.),
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Fragen der Forschung und der Förderung des wissenschaftlichen und des künstlerischen Nachwuchses,.
  • Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans,
  • Vorschläge für die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Organisationseinheiten (Abteilungen, Zentraleinrichtungen (Bibliothek, Hochschulrechenzentrum, etc.), Fachbereiche),
  • akademische Angelegenheiten, die die Hochschule als Ganzes betreffen, soweit keine andere Zuständigkeit besteht

 

Die Sitzungen

Der Akademische Senat tagt in der Vorlesungszeit, jeden 1. und 3. Donnerstag des Montas ab 14:15 Uhr im Raum 501 im Haus Gau�. Bei dringenden Angelegenheiten werden noch Sondersitzungen eingeschoben. Die Sitzungen finden zunächst öffentlich statt, bei Personalangelegenheiten nichtöffentlich.

 

Es erfordert schon einigen Zeitaufwand, sich in die verschiedenen Themen, mit denen sich der AS befasst, einzuarbeiten und dann auch noch bei den Sitzungen anwesend zu sein.
Allerdings ist der AS das wichtigste Gremium was das Studium angeht und mit einigermaÃ?en geschickt formulierten Argumenten kann man als studentischer Vertreter schon einiges bewegen bzw. verhindern.

 

Es gibt sogar eine Aufwandsentschädigung von 27,00 � pro Sitzung.

 

Das Spezielle

Da die Aufgaben des AS so vielseitig sind und in vielen Fällen die Entscheidungen, die der AS trift so weitreichend sind, müssen Beschlüsse intensiv vorbereitet werden. Das dies nicht in einer Runde von 19 stimmberechtigten Mitgliedern und einer weiteren Anzahl von Mitgliedern mit Rede- und Antragsrecht funktioniert, dürfte auch dem hochschulpolitischem Laien klar sein.
Aus diesem Grund gibt sich der AS verschiedene Komissionen, die eingehende Anträge diskutieren und so vorbereiten, da� sie dem AS eine einstimmige Empfehlung über die Annahme oder die Ablehnung eines bestimmten Antrages vorlegen. Dies soll die Dauer der Diskussionen im AS verkürzen, was allerdings nur leidlich funktioniert.
Folgende Kommissionen arbeiten alls ständige Kommissionen für den AS:

 

  • Kommission zur Stellungnahme von Berufungen (KSB)
  • Kommission für Studium und Lehre (KSL)
  • Entwicklungsplanungskommission (EPK)
  • Kommission für studentische Hilfskräfte (KSH)
  • Bibliothekskommission (BiKo)
  • Forschungskommission (FK)
  • Prüfungshauptausschuss (PHA)
  • Ordnungsausschuss (OA)

 

Darüberhinaus ergeben sich für die Mitglieder des Akademischen Senates noch weitere Aufgaben, da die Mitglieder des Akademischen Senates automatisch Mitglieder der Akademischen Versammlung sind, kommen sie in den Genuss (?) das Präsidium wählen, aber auch abwählen zu dürfen.

 

Quelle: AStA