Der Fachbereichsrat (FBR)

Die Zusammensetzung

Wie in der Grafik zu sehen, setzt sich der FBR aus 9 Mitgliedern des Fachbereiches zusammen.

Den Vorsitz führt der Dekan bzw. der Prodekan.

 

Die Aufgaben 

Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) regelt die Aufgaben des Fachbereichsrates in dem § 71.

 

Der Fachbereichsrat ist für alle Aufgaben des Fachbereiches zuständig.

 

Der Fachbereich ist die organisatorische Grundeinheit der Hochschule. Der FB erfüllt unabhängig von der Gesamtverantwortung der Hochschule und der Zuständigkeiten der zentralen Hochschulorgane für sein Gebiet die Aufgaben der Hochschule. Er trägt dafür Sorge, dass die in seinem Gebiet tätigen Personen und Einrichtungen ihre Aufgaben erfüllen können.

 

 

Daraus resultieren folgende Aufgaben des Fachbereichsrates: 

 

  • Erlass von Satzungen des Fachbereichs
  • geordnete Durchführung der Lehre und der Prüfungen sowie die Koordinierung von Lehre und Forschung im Fachbereich (Stundenplanung, Einsatzplanung für Professoren und Lehrbeauftragte, vorlesungsfrei bei Studienfahrten, etc.)
  • Beschluss von Berufungsvorschlägen
  • Entscheidungen über Habilitationen (nicht relevant an der BHT)
  • Verteilung von dem Fachbereich zugewiesenen und von wieder frei werdenden, beim Fachbereich verbleibenden Stellen und von Mitteln für nichtplanmäÃ?ige Dienstkräfte sowie von Sachmitteln (Verteilung der zugewiesenen Labormittel aus dem Haushaltstitel 524 01, Verteilung der zugewiesenen studentischen Hilfskraftstunden,etc.)
  • Vorschläge zur Begründung und Beendigung der Rechtsverhältnisse von hauptberuflich und nebenberuflich Tätigen (Honorarprofessuren, Gastprofessuren, Lehraufträge für Akademische Mitarbeiter)
  • Wahl des Dekans und des Prodekans, aus der Gruppe der ProfessorInnen im Fachbereichsrat

 

Der Fachbereichsrat soll die Wahrnehmung von Aufgaben, die nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind, dem Dekan oder der Dekanin zur Erledigung übertragen.

 

Die Sitzungen

Die Fachbereichsräte tagen in der Vorlesungszeit, je nach Fachbereich und Menge der zu treffenden Entscheidungen zwischen 14-tägig und sechs Wochen. Ab und zu kann es vorkommen, da� der FBR auch mal in der vorlesungsfreien Zeit tagt. Die Sitzungen finden zunächst öffentlich statt, bei Personalangelegenheiten nichtöffentlich.

 

Es erfordert ein wenig Zeitaufwand, sich in die verschiedenen Themen, mit denen sich der FBR befasst, einzuarbeiten und dann auch noch auf den Sitzungen anwesend zu sein.
Allerdings ist der FBR das wichtigste Gremium im Fachbereich was das Studium angeht und mit einigermaÃ?en geschickt formulierten Argumenten kann man als studentischer Vertreter schon einiges bewegen bzw. verhindern.

 

Es gibt sogar eine Aufwandsentschädigung von 20,45 � pro Sitzung.

 

Das Spezielle

Da die Aufgaben des FBR relativ vielseitig und in vielen Fällen die Entscheidungen sehr tiefgreifend sind, werden Beschlüsse zu verschiedenen Themen sehr intensiv vorbereitet. Um die Mitarbeit anderer Mitglieder des Fachbereiches zu ermöglichen gibt sich der FBR verschiedene Komissionen, die eingehende Anträge diskutieren und so vorbereiten, da� sie dem FBR eine einstimmige Empfehlung über die Annahme oder die Ablehnung eines bestimmten Antrages vorlegen.

 

Folgende Kommissionen arbeiten als Kommissionen für den FBR:

 

     Ausbildungskommission (AKO) - je Studiengang eine, die Studierenden stellen die Hälfte der Mitglieder
     Berufungskommission (BK) - für jeden Berufungsvorgang eine eigene
     Prüfungsausschuss (PA) - je Studiengang einer, ein Studierender ist Mitglied

 

Quelle: AStA