Das Kuratorium

Die Zusammensetzung 

Das Kuratorium ist das einzige Gremium der BHT, in dem die Professoren nicht die absolute Mehrheit besitzen.
Das Kuratorium setzt sich aus 9 Mitgliedern zusammen:

 

  • dem Senator für Wissenschaft und Forschung
  • vier VertreterInnen aus der Wirtschaft und Arbeitswelt
  • 1 Professor(in)
  • 1 Studierende(n)
  • 1 akademische(n) Mitarbeiter(in)
  • 1 sonstige(n) Mitarbeiter(in)

 

Die Mitglieder des Kuratoriums, mit Ausnahme des Senators für Wissenschaft und Forschung,werden durch den Akademischen Senat bestimmt. Dabei hat jede Statusgruppe im Akademischen Senat das Vorschlagsrecht für den eigenen Vertreter. (Z.B. Schlagen die Studentischen Mitglieder des Akademischen Senates, den Vertreter für die Studierenden im Kuratorium vor.) Die Vertreter aus Wirtschaft und Arbeitswelt werden durch einzelne Mitglieder des Akademischen Senat vorgeschlagen und duch diesen dann gewählt.

 

Das Kuratorium wählt sich aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.

 

Die Aufgaben 

Die Ordnung über die Neuordnung der Leitung und der zentralen Gremien der Technischen Fachhochschule Berlin (Amtliche Mitteilung, Nr. 23, Jahrgang 23, vom 28. August 2002) regelt die Aufgaben der Akademischen Versammlung in §12.

 

Das Kuratorium ist für alles zuständig was mit Geld zu tun hat, wie z.B.:

 

  • die Billigung und damit die Feststellung (BeschluÃ?) des Haushaltsplanes der Hochschule
  • die Vorgabe von Richtlinien für die Haushaltsführung
  • der ErlaÃ? von Gebührensatzungen (z.B. Gebührenordnung der Bibliothek)
  • die Einrichtung, Veränderung und Auflösung von Fachbereichen auf Vorschlag des Akademischen Senates
  • die Stellungnahme zu den Hochschulentwicklungs- und Ausstattungsplänen des Akademischen Senates
  • alle Personalangelegenheiten

 

darüber hinaus ist das Kuratorium zuständig für die der Hochschule zugewiesenen staatlichen Angelegenheiten von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung. Welche Angelegenheiten von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung sind, entscheidet im Zweifelsfall das Kuratorium selbst.

 

Das Kuratorium kann von Einrichtungen der Selbstverwaltung die Erstattung von Berichten verlangen und andere Stellen auffordern, bestimmte Angelegenheiten zu überprüfen.

 

Die Sitzungen 

Das Kuratorium tagt in der Regel einmal im Semester allerding meistens morgens gegen 09:00 Uhr, so da� in diesem Falle mal die eine oder andere Vorlesung geschwänzt werden mu�.

 

Das Spezielle 

Da es das Kuratorium in dieser Zusammensetzung noch nicht gibt, wird sich noch herrausstellen müssen, was es für Spezialitäten zu bieten, hat. Wenn wir es herrausgefunden haben, werden wir es an dieser Stelle ergänzen.

 

Quelle: AStA