Der Präsident
Grundsätzliches
Der Präsident der BHT Berlin ist der Leiter der Hochschule. Der erste Vizepräsident ist der ständige Vertreter des Präsidenten, er unterstützt diesen bei der Warnehmung seiner Aufgaben. Zusätzlich gibt es an der BHT zwei weitere Vizepräsidenten.
Der Präsident und die Vizepräsidenten werden auf Vorschlag durch die Akademische Versammlung gewählt.
Die Aufgaben
Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) regelt die Aufgaben des Präsidenten in dem § 56.
- Der Präsident vertritt die Hochschule als Ganzes.
- Der Präsident ist Inhaber des Hausrechtes. Er ist für den geordneten Hochschulbetrieb verantwortlich und trifft die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Ordnung erforderlichen Entscheidungen.
- Der Präsident ist verpflichtet, rechtswidrige Beschlüsse und Ma�nahmen der Organe oder sonstiger Stellen der Hochschule mit aufschiebender Wirkung zu beanstanden oder sie aufzuheben.
- In Fällen rechtswidriger Unterlassung erteilt der Präsident die erforderlichen Anweisungen oder trifft die unterlassenen Ma�nahmen selbst.
- Der Präsident kann in unaufschiebbaren Angelegenheiten anstelle der zuständigen Organe oder sonstigen zuständigen Stellen der Hochschule die unerlä�lichen Ma�nahmen und einstweiligen Regelungen treffen.
- Der Präsident hat das Rede-, Informations- und Antragsrecht bei allen Sitzungen aller Gremien der akademischen Selbstverwaltung. Er kann sich vertreten lassen.
- Die Befugnisse des Präsidenten gelten nicht in bezug auf das Kuratorium und seine Kommissionen.
Quelle: AStA
